AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Masters and Arts Musikschule GbR für den Unterricht, Workshops, Auftritte und Veranstaltungen
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Unterrichtsgebühren, Bearbeitungsgebühren sowie aller weiteren Entgelte (z. B. für Probestunden, Probepakete oder sonstige kostenpflichtige Leistungen) richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt).
Die Unterrichtsgebühren sowie einmalige Entgelte werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils am 1. des Monats oder am darauffolgenden Bankarbeitstag. Auf Wunsch kann der Einzug auch zum 15. des Monats erfolgen.
Die Pre-Notification-Frist beträgt sechs Bankarbeitstage.
Wird eine Lastschrift aufgrund fehlender Kontodeckung oder eines Widerspruchs nicht eingelöst und hat der Vertragspartner dies zu vertreten, wird ein pauschaler Kostenersatz in Höhe von 9,00 € fällig. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten, sofern dieser nachweislich entstanden ist.
Andere Zahlungsarten sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich.Unterrichtsgebühr
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird in monatlichen Raten erhoben. Sie enthält eine GEMA-Kopierlizenz in Höhe von 1,00 € monatlich, die von uns monatlich an die GEMA abgeführt wird. Die Unterrichtsgebühr kann im laufenden Kalenderjahr um maximal 5 % angepasst werden.
Ermäßigungen bei Mehrfachbuchungen
Masters & Arts kann eine Ermäßigung in Höhe von 5 % auf die jeweilige Unterrichtsgebühr gewähren, wenn mehrere Unterrichtsangebote parallel genutzt werden.
Eine Ermäßigung kann insbesondere gewährt werden bei:
• Teilnahme mehrerer Familienangehöriger aus demselben Haushalt,
• unabhängig davon, ob die Anmeldungen zeitgleich oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind,
• Buchung mehrerer Lehrkräfte durch eine Person,
• Buchung mehrerer Kurse oder Unterrichtsformate durch eine Person.
Die Ermäßigung wird freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht. Die Ermäßigung gilt ausschließlich für die Dauer der parallelen Vertragsverhältnisse und endet automatisch, sobald eines der genannten Kriterien nicht mehr erfüllt ist.Unterrichtsform
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt, bei 14-tägigem Unterricht entsprechend allezwei Wochen (gerade oder ungerade Kalenderwochen). Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit können zusätzliche Unterrichtseinheiten vereinbart werden. Diese stellen eine Zusatzleistung dar und werden gesondert berechnet. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Der Unterricht kann ergänzend in instrumenten- oder gruppenübergreifenden Formaten stattfinden (z. B. gemeinsames Musizieren von Schüler*innen unterschiedlicher Instrumente). Diese Einheiten sind Bestandteil des pädagogischen Konzepts und stellen keine Änderung des gebuchten Unterrichtsformats dar.Ferienregeleung
In den Ferien und an schulfreien Tagen staatlicher Schulen findet kein Unterricht statt. Maßgeblich ist die Ferienverordnung der staatlichen Schulen im Freistaat Bayern. Dies gilt ausdrücklich auch für den Unterrichtsstandort Ulm. Unabhängig davon, dass dieser im Bundesland Baden- Württemberg liegt, richten sich die unterrichtsfreien Zeiten an diesem Standort ebenfalls nach den bayerischen Ferienzeiten.
Der Schüler hat Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr; bei 14-tägigem Unterricht halbiert sich die Anzahl entsprechend.Organisation
Masters & Arts behält sich jederzeit vor, Unterrichtsorganisation und -gestaltung anzupassen oder zu ändern. Dies bezieht sich unter anderem auf die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Online – Unterricht, Einsatz eines anderen Dozenten oder anderen Dozentin, sowie Tarifanpassungen bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.
Kennenlernpakete
Für die Probestunde wir ein Unkostenbeitrag in Höhe von 10,00 € erhoben.
Die Terminvereinbarung ist verbindlich. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Die Probestunde dient ausschließlich dem Kennenlernen des Unterrichtsangebots und begründet keinen Anspruch auf einen Unterrichtsplatz oder den Abschluss eines Unterrichtsvertrages. Zusätzlich kann ein Probeabo (Abo mit drei Probestunden) gebucht werden. Auch durch die Buchung dieses Angebots entsteht kein automatisches Vertragsverhältnis.Ein verbindlicher Unterrichtsvertrag kommt erst durch eine digitale Anmeldung sowie deren Bestätigung durch Masters & Arts zustande.Probestunde
Masters & Arts bietet die Möglichkeit, eine einzelne Probestunde zum Kennenlernen des Unterrichtsangebots zu buchen. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Die Terminvereinbarung ist verbindlich. Eine kostenfreie Absage ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Vergütung.
Die Probestunde dient ausschließlich dem Kennenlernen des Unterrichtsangebots. Durch ihre Buchung entsteht weder ein Unterrichtsvertrag noch ein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz.Probepaket
Masters & Arts bietet zusätzlich ein Probepaket mit mehreren Unterrichtseinheiten an. Das Probepaket dient dem Kennenlernen verschiedener Instrumente und/oder Lehrkräfte und ermöglicht eine individuelle Orientierung vor Abschluss eines Unterrichtsvertrages.
Umfang und Vergütung richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
Vereinbarte Unterrichtseinheiten, die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen werden, gelten als durchgeführt, sofern sie nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.
Das Probepaket endet automatisch nach Durchführung der gebuchten Unterrichtseinheiten.
Durch die Buchung des Probepakets entsteht kein Unterrichtsvertrag und kein Anspruch auf einen Unterrichtsplatz.
Unterrichtsausfall
Bei Ausfall durch Krankheit oder anderweitigen Verpflichtungen des Dozenten / der Dozentin wird der Unterricht nachgeholt oder vertreten, außer bei höherer Gewalt.Nachholen von Unterrichtseinheiten
Unterrichtseinheiten, die seitens der Lehrkraft abgesagt werden, werden grundsätzlich in der vereinbarten Unterrichtsform nachgeholt.
Ist dies aus organisatorischen Gründen nicht möglich, können die Unterrichtseinheiten nach Entscheidung der Lehrkraft auch in einer alternativen Form nachgeholt werden. Dies kann insbesondere erfolgen durchGruppenunterricht
Online-Unterricht
Workshop-Formate
Ein Anspruch auf Nachholung in einer bestimmten Form besteht nicht, sofern die vereinbarte Unterrichtsleistung in angemessener Weise erbracht wird. Die Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Nachholung obliegt der jeweiligen Lehrkraft.
Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Eine einmalige Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des sechsten Vertragsmonats möglich. Für die Fristberechnung ist der Beginn des Vertragsverhältnisses maßgebend. Wenn innerhalb der 12-monatigen Laufzeit ein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen wird, fällt für diese keine Anmeldegebühr an.
Probemonat
Der Unterrichtsvertrag wird für die Dauer von zwölf Monaten geschlossen.
Zu Beginn des Vertragsverhältnisses gilt eine sechswöchige Probezeit. Die Probezeit beginnt mit dem ersten Unterrichtstag, unabhängig vom vertraglichen Beginn des Unterrichtsverhältnisses. Der erste Unterrichtstag wird in der Anmeldebestätigung ausgewiesen.
Während der Probezeit kann der Vertrag jederzeit mit Wirkung zum Ablauf der sechs Wochen gekündigt werden.
Erfolgt innerhalb der Probezeit keine Kündigung, wird der Unterrichtsvertrag unverändert bis zum vereinbarten Vertragende fortgeführt.Pausenregelung
Masters & Arts bietet freiwillig beitragsfreie Pausen (1–6 Monate) an. Die Pause kann frühestens am 1. Des Folgemonats nach schriftlicher oder mündlicher Antragstellung beginnen. Die Pausenregelung kann nicht während der gesetzlichen Ferienzeit in Anspruch genommen werden. Da sich dies um ein freiwilliges und nicht verpflichtendes Angebot von Masters & Arts ist, besteht hier kein Rechtsanspruch. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen verlängern sich entsprechend der beanspruchten Pause.
Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform und wird mit Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist das Zustelldatum.
Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungspflicht besteht auch bei Abwesenheit des Schülers. Bei längerer Abwesenheit wird die Pausenregelung empfohlen.
Auftrittsformate (z. B. Open Stage)
Masters & Arts bietet ergänzend zum regulären Unterricht freiwillige interne Auftritts- und Bühnenformate (z. B. Open Stage oder vergleichbare Veranstaltungen) an. Diese Veranstaltungen dienen der musikalischen Praxis, der Förderung von Bühnenerfahrung sowie der persönlichen Entwicklung der Schüler. Ein Anspruch auf Teilnahme, Durchführung oder bestimmte Termine besteht nicht.
Die Teilnahme an Auftrittsformaten ist freiwillig und nicht leistungsbewertend im schulischen Sinne.Repertoirewahl
Die Auswahl der im Unterricht oder bei Auftritten dargebotenen Musikstücke erfolgt in pädagogischer Abstimmung zwischen Schüler und Lehrkraft. Schüler können – abhängig von Alter, Entwicklungsstand und Unterrichtsziel – eigene musikalische Wünsche und Stücke einbringen. Ein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter Stücke oder Stilrichtungen besteht nicht.
Prüfungen
Masters & Arts kann ergänzend zum Unterricht optionale Prüfungs- oder Leistungsformate anbieten. Diese dienen der individuellen Standortbestimmung und Motivation. Die Teilnahme ist freiwillig. Es handelt sich nicht um staatlich anerkannte Prüfungen oder Abschlüsse, sofern dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist.
Sorgfaltspflicht und Schäden an Räumen und Ausstattung
Die Räumlichkeiten, Instrumente, technische Geräte, Einrichtungsgegenstände sowie sämtliche weiteren Ausstattungen der Masters and Arts UG (haftungsbeschränkt) sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
Festgestellte Schäden oder Mängel sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Schäden an Räumen, Instrumenten oder sonstiger Ausstattung verursacht, haftet hierfür nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei minderjährigen Schülern gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Masters & Arts empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung, die auch Schäden an fremden oder zur Nutzung überlassener Gegenstände einschließt.Nutzung der Parkflächen
Die von Masters & Arts zur Verfügung gestellten Parkplätzen dürfen ausschließlich entsprechend den ausgeschilderten Regelungen und innerhalb der gekennzeichneten Stellflächen genutzt werden.
Das Parken unmittelbar vor dem Haupteingang, vor Garagen, Einfahrten, Feuerwehrzufahrten, Rettungswegen sowie auf sonstigen nicht als Stellfläche ausgewiesenen Bereichen ist untersagt.
Den Hinweis der Mitarbeitenden von Masters & Arts sowie den Vorgaben des Vermieters ist Folge zu leisten.Gemeinschaftsveranstaltungen
Masters & Arts kann freiwillige gemeinschaftliche Veranstaltungen anbieten, z. B.:saisonale Aktionen (z. B. Weihnachtsaktionen)
Schulfeste oder Sommerfeste
sonstige schulische Begegnungsformate
Die Teilnahme ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf regelmäßige Durchführung.
Haftung bei Veranstaltungen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Für Sach- oder Personenschäden haftet Masters & Arts nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Es besteht keine gesetzliche Unfallversicherung über die Musikschule. Auch für die Anfahrt wie für den Unterricht selbst, interner oder externer Veranstaltungen keine gesetzliche Unfallversicherung.Vertragsübertragung
Die Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen im Wesentlichen unverändert bleiben. Der Vertragspartner stimmt dieser Übernahme bereits jetzt zu.
Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Unterrichts sowie bei schulischen Veranstaltungen von Masters & Arts können Foto- , Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentation- und Öffentlichkeitszwecken entstehen. Die Nutzung solcher Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung und ist keine Voraussetzung für die Teilnahmen am Unterricht oder an Veranstaltungen. Bei minderjährigem Schüler:innen wird neben der Einwilligung der Erziehungsberechtigten stets auch der Wille des Kindes berücksichtigt. Lehnt das Kind eine Aufnahme ab, findet diese nicht statt.
Merchandising / Schulmaterialien
Masters & Arts bietet optional schuleigene Textilien und Materialien (z. B. T-Shirts, Hoodies, Taschen, Notenmappen) an. Der Erwerb oder die Nutzung dieser Artikel ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht, an Veranstaltungen oder Auftritten. Sofern Artikel käuflich erworben werden, erfolgt der Verkauf außerhalb des Unterrichtsvertrags. Ein Umtausch oder eine Rücknahme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung.
Nebenabreden
Nebenabreden, wie besondere Vereinbarungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommt
Stand 07.07.2026