Geimpfte, Genesene und Getestete mit aktuellem negativen Testnachweis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest).
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Schüler*innen, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, ohne zusätzlichen Testnachweis.
Im Schulhaus gilt ab 16 Jahren FFP2-Maskenpflicht, zwischen 6 und 15 Jahren reicht medizinische Maske, unter 6 Jahren keine Maskenpflicht.
Beim Betreten des des Gebäudes besteht Maskenpflicht. Im Unterrichtsraum dürfen wir die Maske abnehmen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann oder das Musizieren mit Maske nicht möglich wäre. Wer seine Maske lieber aufbehalten möchte, kann dies selbstverständlich auch tun!
Wir sind verpflichtet, die 3G-Einhaltung zu prüfen. Daher bitten wir insbesondere die MusikschülerInnen, die nicht mehr zur Schule gehen, Ihren entsprechenden Nachweis unaufgefordert zu Beginn des Unterrichts Ihrem Lehrer vorzuzeigen.
Im Moment befinden wir uns in den Osterferien. Wir sind per Mail und Anrufbeantworter erreichbar.
Da das Büro aber nur sporadisch besetzt ist, kann die Antwort ein paar Tage dauern.
Schöne Feiertage,
Dein Masters & Arts Team
Im Moment befinden wir uns in den Osterferien. Wir sind per Mail und Anrufbeantworter erreichbar.
Da das Büro aber nur sporadisch besetzt ist, kann die Antwort ein paar Tage dauern.