Geimpfte, Genesene und Getestete mit aktuellem negativen Testnachweis eines PCR-Tests oder Antigen-Schnelltest (kein Selbsttest).
Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Schüler*innen, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, ohne zusätzlichen Testnachweis.
Im Schulhaus gilt ab 16 Jahren FFP2-Maskenpflicht, zwischen 6 und 15 Jahren reicht medizinische Maske, unter 6 Jahren keine Maskenpflicht.
Beim Betreten des des Gebäudes besteht Maskenpflicht. Im Unterrichtsraum dürfen wir die Maske abnehmen, sofern ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann oder das Musizieren mit Maske nicht möglich wäre. Wer seine Maske lieber aufbehalten möchte, kann dies selbstverständlich auch tun!
Wir sind verpflichtet, die 3G-Einhaltung zu prüfen. Daher bitten wir insbesondere die MusikschülerInnen, die nicht mehr zur Schule gehen, Ihren entsprechenden Nachweis unaufgefordert zu Beginn des Unterrichts Ihrem Lehrer vorzuzeigen.