Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) für den Unterricht sowie Bandworkshops
- Die Unterrichtsgebühr und die einmalige Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste wird per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils am 1. des Monats oder am darauffolgenden Werktag. Der Einzug kann nach Antragstellung auch am 15. des Monats erfolgen. Die PreNotification Frist beträgt 6 Bankarbeitstage. Im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift durch Kontounterdeckung oder Widerspruch erkläre ich mich bereit, einen Kostenerstatz in Höhe von 9 Euro zu bezahlen. Der Kostenersatz wird sofort fällig. Nur nach gesonderter schriftlicher Regelung ist eine andere Zahlungsart möglich.
- Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und ist in monatlichen Raten zu zahlen. Des weiteren enthält die Unterrichtsgebühr die Kopierlizenz der GEMA in Höhe von 1 Euro. Dieser Betrag wird monatlich von uns an die GEMA abgeführt. Die Unterrichtsgebühr kann im laufenden Kalenderjahr um maximal 5% pro Monat erhöht werden.
- Der Unterricht findet einmal pro Woche statt, bei 14tägigem Unterricht alle zwei Wochen entweder immer an geraden oder ungerade Kalenderwochen.
- In den Ferien und an schulfreien Tagen staatlicher Schulen findet kein Unterricht statt. Die Ferien richten sich nach der Ferienordnung des jeweiligen Bundeslandes, in dem unterrichtet wird. Der Schüler hat Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr, bei 14-tägigem Unterricht halbiert sich die Anzahl pro Schuljahr.
- Masters & Arts behält sich jederzeit vor, die Organisation und Gestaltung des Unterrichts unter gegeben Umständen entsprechend anzupassen oder zu ändern, wie z.B. die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Unterricht über Medien, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.
- Fällt der Unterricht wegen anderweitiger Verpflichtungen oder Krankheit eines Dozenten aus, so wird der Unterricht nachgeholt, oder von einer Vertretung gehalten. Dies trifft jedoch nicht im Falle höherer Gewalt zu.
- Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen. Er kann mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des sechstens Monats einmalig gekündigt werden. Für die Fristberechnung ist der Beginn des Vertragsverhältnisses maßgebend. Wenn innerhalb der 12-monatigen Laufzeit ein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen wird, fällt für diesen keine Anmeldegebühr an.
- Masters & Arts bietet allen Schülern die Möglichkeit, eine beitragsfreie und somit unterrichtsfreie Pause einzulegen. Die Pause kann frühestens am 1. des Folgemonats nach schriftlicher oder mündlicher Antragstellung beginnen. Sie dauert mindestens einen Monat und maximal sechs Monate. Während den gesetzlichen Ferienzeiten räumt Masters & Arts den Schülern keine Pausen ein. Die Pausenregelung ist ein freiwilliges, nicht verpflichtendes Angebot von Masters & Arts. Es besteht kein Rechtsanspruch darauf. Das Vertragende und die Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Pause nach hinten.
- Die Kündigung bedarf der Textform. Sie wird mit unserer Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist das Datum der Zustellung.
- Die Zahlungsverpflichtung eines Schülers besteht auch dann fort, wenn er Ausfallzeiten hat. Bei voraussichtlich länger als einen Monat anhaltender Abwesenheit eines Schülers, wird die Beantragung einer Pause empfohlen.
- Besondere Vereinbarungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.
- Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß die von der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) sowie deren Erfüllungsgehilfen von den Schülern während des Unterrichts oder Veranstaltungen gemachten Bilder/Videos/Tonaufzeichnungen auf analogen, digitalen wie auch Printmedien der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) unentgeltlich veröffentlicht werden dürfen.
- Es besteht für die Anfahrt wie auch für den Unterricht selbst oder externe Veranstaltungen keine gesetzliche Unfallversicherung.
- Die Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Der Vertragspartner stimmt dieser Übernahme bereits jetzt zu.
- Sollte eine der o.g. Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Bei evtl. Differenzen der Vertragspartner, die nicht durch o.g. Bestimmungen geregelt wurden, sind die Vertragspartner gehalten, eine Regelung zu vereinbaren, welche dem Vertragszweck am nächsten kommt.
Stand 22.10.2024