Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) für den Unterricht, Workshops, Auftritte und Veranstaltungen
- Zahlungsbedingungen
Die Unterrichtsgebühr sowie eine einmalige Bearbeitungsgebühr gemäß aktueller Preisliste werden per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Der Einzug erfolgt jeweils am 1. des Monats oder am darauffolgenden Werktag. Auf Antrag kann der Einzug am 15. des Monats erfolgen. Die PreNotificationFrist beträgt 6 Bankarbeitstage.
Bei Nichteinlösung einer Lastschrift durch Kontounterdeckung oder Widerspruch wird ein Kostenersatz in Höhe von 9,00 € fällig. Der Kostenersatz wird sofort fällig. Andere Zahlungsarten sind nur nach schriftlicher Vereinbarung möglich. - Unterrichtsgebühr
Die Unterrichtsgebühr ist eine Jahresgebühr und wird in monatlichen Raten erhoben. Sie enthält eine GEMA-Kopierlizenz in Höhe von 1,00 € monatlich, die von uns monatlich an die GEMA abgeführt wird. Die Unterrichtsgebühr kann im laufenden Kalenderjahr um maximal 5 % angepasst werden.
- Ermäßigungen bei Mehrfachbuchungen
Masters & Arts kann eine Ermäßigung in Höhe von 5 % auf die jeweilige Unterrichtsgebühr gewähren, wenn mehrere Unterrichtsangebote parallel genutzt werden.Eine Ermäßigung kann insbesondere gewährt werden bei:
• Teilnahme mehrerer Familienangehöriger aus demselben Haushalt,
• unabhängig davon, ob die Anmeldungen zeitgleich oder zu unterschiedlichen Zeitpunkten erfolgt sind,
• Buchung mehrerer Lehrkräfte durch eine Person,
• Buchung mehrerer Kurse oder Unterrichtsformate durch eine Person.
Die Ermäßigung wird freiwillig gewährt. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung besteht nicht.
Die Ermäßigung gilt ausschließlich für die Dauer der parallelen Vertragsverhältnisse und endet automatisch, sobald eines der genannten Kriterien nicht mehr erfüllt ist. - Unterrichtsform
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich statt, bei 14-tägigem Unterricht entsprechend allezwei Wochen (gerade oder ungerade Kalenderwochen).
Auf Wunsch und nach Verfügbarkeit können zusätzliche Unterrichtseinheiten vereinbart werden. Diese stellen eine Zusatzleistung dar und werden gesondert berechnet. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
Der Unterricht kann ergänzend in instrumenten- oder gruppenübergreifenden Formaten.stattfinden (z. B. gemeinsames Musizieren von Schüler*innen unterschiedlicher Instrumente).Diese Einheiten sind Bestandteil des pädagogischen Konzepts und stellen keine Änderung des gebuchten Unterrichtsformats dar. - Ferienregeleung
In den Ferien und an schulfreien Tagen staatlicher Schulen findet kein Unterricht statt. Maßgeblich ist die Ferienverordnung der staatlichen Schulen im Freistaat Bayern.
Dies gilt ausdrücklich auch für den Unterrichtsstandort Ulm. Unabhängig davon, dass dieser im Bundesland Baden- Württemberg liegt, richten sich die unterrichtsfreien Zeiten an diesem Standort ebenfalls nach den bayerischen Ferienzeiten.
Der Schüler hat Anspruch auf 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr; bei 14-tägigem Unterricht halbiert sich die Anzahl entsprechend - Organisation
Masters & Arts behält sich jederzeit vor, Unterrichtsorganisation und -gestaltung anzupassen oder zu ändern. Dies bezieht sich unter anderem auf die Zusammenlegung oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Online – Unterricht, Einsatz eines anderen Dozenten oder anderen Dozentin, sowie Tarifanpassungen bei Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl.
- Probestunde und Probeangebote
Masters & Arts bietet die Möglichkeit einer einmaligen, kostenfreien Probestunde an.
Die Probestunde dient ausschließlich dem Kennenlernen des Unterrichtsangebots und begründet keinen Anspruch auf einen Unterrichtsplatz oder den Abschluss eines Unterrichtsvertrages.
Zusätzlich kann ein kostenpflichtiges Probeangebot (z. B. ein Probeabo mit mehreren Probestunden) gebucht werden. Auch durch die Buchung eines Probeangebots entsteht kein automatisches Vertragsverhältnis.
Ein verbindlicher Unterrichtsvertrag kommt erst durch eine schriftliche oder digitale Anmeldung sowie deren Bestätigung durch Masters & Arts zustande. - Unterrichtsausfall
Bei Ausfall durch Krankheit oder anderweitigen Verpflichtungen des Dozenten / der Dozentin wird der Unterricht nachgeholt oder vertreten, außer bei höherer Gewalt.
- Nachholen von Unterrichtseinheiten
Unterrichtseinheiten, die seitens der Lehrkraft abgesagt werden, können nach Entscheidung der
Lehrkraft in alternativer Form nachgeholt werden. Dies kann insbesondere erfolgen durch
• Gruppenunterricht
• Online- Unterricht oder
• Workshop- Formate.
Ein Anspruch auf Nachholung in identischer Unterrichtsform (z.B. Einzelunterricht) besteht nicht. Die
Entscheidung über die Art und Zeitpunkt der Nachholung obliegt der jeweiligen Lehrkraft. - Vertragslaufzeit
Der Vertrag wird für die Dauer von 12 Monate geschlossen. Eine einmalige Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des sechsten Vertragsmonats möglich. Für die Fristberechnung ist der Beginn des Vertragsverhältnisses maßgebend. Wenn innerhalb der 12-monatigen Laufzeit ein neuer Anschlussvertrag abgeschlossen wird, fällt für diese keine Anmeldegebühr an.
- Pausenregelung
Masters & Arts bietet freiwillig beitragsfreie Pausen (1–6 Monate) an. Die Pause kann frühestens am 1. Des Folgemonats nach schriftlicher oder mündlicher Antragstellung beginnen. Die Pausenregelung kann nicht während der gesetzlichen Ferienzeit in Anspruch genommen werden. Da sich dies um ein freiwilliges und nicht verpflichtendes Angebot von Masters & Arts ist, besteht hier kein Rechtsanspruch. Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen verlängern sich entsprechend der beanspruchten Pause.
- Kündigung
Die Kündigung bedarf der Textform und wird mit Bestätigung wirksam. Maßgeblich ist das Zustelldatum.
- Zahlungsverpflichtung
Die Zahlungspflicht besteht auch bei Abwesenheit des Schülers. Bei längerer Abwesenheit wird die Pausenregelung empfohlen.
- Auftrittsformate (z. B. Open Stage)
Masters & Arts bietet ergänzend zum regulären Unterricht freiwillige interne Auftritts- und Bühnenformate (z. B. Open Stage oder vergleichbare Veranstaltungen) an.
Diese Veranstaltungen dienen der musikalischen Praxis, der Förderung von Bühnenerfahrung sowie der persönlichen Entwicklung der Schüler. Ein Anspruch auf Teilnahme, Durchführung oder bestimmte Termine besteht nicht.
Die Teilnahme an Auftrittsformaten ist freiwillig und nicht leistungsbewertend im schulischen Sinne. - Repertoirewahl
Die Auswahl der im Unterricht oder bei Auftritten dargebotenen Musikstücke erfolgt in pädagogischer Abstimmung zwischen Schüler und Lehrkraft.
Schüler können – abhängig von Alter, Entwicklungsstand und Unterrichtsziel – eigene musikalische Wünsche und Stücke einbringen. Ein Anspruch auf die Umsetzung bestimmter Stücke oder Stilrichtungen besteht nicht. - Prüfungen
Masters & Arts kann ergänzend zum Unterricht optionale Prüfungs- oder Leistungsformate anbieten.
Diese dienen der individuellen Standortbestimmung und Motivation. Die Teilnahme ist freiwillig.
Es handelt sich nicht um staatlich anerkannte Prüfungen oder Abschlüsse, sofern dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist. - Gemeinschaftsveranstaltungen
Masters & Arts kann freiwillige gemeinschaftliche Veranstaltungen anbieten, z. B.:
• saisonale Aktionen (z. B. Weihnachtsaktionen),
• Schulfeste oder Sommerfeste,
• sonstige schulische Begegnungsformate.
Die Teilnahme ist freiwillig und begründet keinen Anspruch auf regelmäßige Durchführung. - Haftung bei Veranstaltungen
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.
Für Sach- oder Personenschäden haftet Masters & Arts nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Es besteht keine gesetzliche Unfallversicherung über die Musikschule. Auch für die Anfahrt wie für den Unterricht selbst, interner oder externer Veranstaltungen keine gesetzliche Unfallversicherung. - Vertragsübertragung
Die Masters & Arts UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern dadurch die vertraglich vereinbarten Leistungen im Wesentlichen unverändert bleiben.
Der Vertragspartner stimmt dieser Übernahme bereits jetzt zu. - Bild-, Ton- und Videoaufnahmen
Im Rahmen des Unterrichts sowie bei schulischen Veranstaltungen von Masters & Arts können Foto- , Video- und Tonaufnahmen zu Dokumentation- und Öffentlichkeitszwecken entstehen.
Die Nutzung solcher Aufnahmen erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung und ist keine Voraussetzung für die Teilnahmen am Unterricht oder an Veranstaltungen.
Bei minderjährigem Schüler:innen wird neben der Einwilligung der Erziehungsberechtigten stets auch der Wille des Kindes berücksichtigt.
Lehnt das Kind eine Aufnahme ab, findet diese nicht statt. - Merchandising / Schulmaterialien
Masters & Arts bietet optional schuleigene Textilien und Materialien (z. B. T-Shirts, Hoodies, Taschen, Notenmappen) an.
Der Erwerb oder die Nutzung dieser Artikel ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht, an Veranstaltungen oder Auftritten.
Sofern Artikel käuflich erworben werden, erfolgt der Verkauf außerhalb des Unterrichtsvertrags. Ein Umtausch oder eine Rücknahme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung - Nebenabreden
Nebenabreden, wie besondere Vereinbarungen, die nicht im Vertrag aufgeführt sind, bedürfen der Schriftform.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmungen am nächsten kommt.
Stand 01.01.2026